Wahlkommission tagt

Erstmals Delegierte für Einzelmitglieder gewählt

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26.03.2015

Erstmals wurden drei Delegierte der Einzelmitglieder für die Diözesanversammlung am 25. April 2015 gewählt. Die Mitglieder der Wahlkommission zählten bei der 3. Sitzung am 25. März 2015 in Augsburg die Briefwahl aus.

25 von den derzeit 46 Einzelmitgliedern im Kolpingwerk Diözesanverband Augsburg haben sich an der Briefwahl beteiligt. Damit ergibt sich eine Wahlbeteiligung von 54 %. Ursula Straub (Geschäftsführerin Kolping-Bildungswerk in der Diözese Augsburg), Luise Bleier (ehemalige stellvertretende Diözesanvorsitzende) und Gerwin Reichart (Hausleiter Kolping-Allgäuhaus in Wertach) wurden als Delegierte gewählt und Vertreten in der Diözesanversammlung die Anliegen der Einzelmitglieder.

Entsprechend der Mustersatzung für Diözesanverbände hat die Diözesanversammlung des Kolpingwerkes Diözesanverband Augsburg im vergangenen Jahr eine neue Satzung beschlossen, die nach der Genehmigung durch den Bundesverband und den Bischof von Augsburg in Kraft getreten ist. Dem Verein gehören die Kolpingsfamilien und Einzelmitglieder als Mitglieder an. Sollte die Anzahl der Einzelmitglieder zum Stichtag 31. Dezember des Vorjahres 20 unterschreiten, sind alle Einzelmitglieder zur Diözesanversammlung einzuladen und haben Stimmrecht. Da am Ende des vergangenen Jahres die Zahl der Einzelmitglieder bei 38 lag, hat die Wahlkommission die Einzelmitglieder im Januar aufgefordert, Kandidatenvorschläge für Delegierte ihrer Gruppe zu machen. Drei Personen wurden vorgeschlagen und laut Satzung konnten auch nur drei Personen gewählt werden.

Die Möglichkeit Einzelmitglied zu werden steht nicht in Konkurenz zu den Kolpingsfamilien. Vielmehr soll sie Menschen, die im Kolpingwerk Mitglied werden wollen oder sich dem Diözesanverband Augsburg verbunden wissen, die Möglichkeit zur Mitgliedschaft als eine weitere Form neben den Kolpingsfamilien geben. So leben Einzelmitglieder des Diözesanverband Augsburg zum Beispiel in Kamerun, Pécs (Ungarn), Hamburg oder Nürnberg. Mitglieder von aufgelösten Kolpingsfamilien wollten weiter dem Verband anghören und sind Einzelmitglieder. Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Veranstaltungen oder Gäste in unseren Häusern haben sich zu einer Mitgliedschaft entschieden, obwohl es bei ihnen vor Ort keine Kolpingsfamilie gibt. Zudem gehören Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus unseren unsterschiedlichen Einrichtungen dem Kolpingwerk als Einzelmitglieder an. Neben der Einzemitgliedschaft im Diözesanverband gibt es auch die Möglichkeit zur Eizelmitgliedschaft im Kolpingwerk Deutschland. Ende 2014 waren 544 Einzelmitglieder beim Kolpingwerk Deutschland gemeldet. Über ein ähnliches Wahlverfahren wie im Diözesanverband werden auch auf Bundesebene Delegierte der Einzelmitglieder im Kolpingwerk Deutschland für die Bundesversammlung und den Bundeshauptausschuss gewählt.

Der Diözesanvorstand hat die Wahlkommission gemäß der Satzung im Januar berufen. Stefanie Ritter (fehlt auf dem Bild), Florian Kroha, Björn Salanga, Walter Prinz und Thomas Ermisch sind für die Ausschreibung der Wahlen, für die Prüfung der Zulässigkeit der Wahlvorschläge und für die Leitung der Wahl zuständig (vgl.: Satzung § 16 Abs. 16).

26.03.2015
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