Bayerische Landesstiftung fördert Jugendwohnen in Augsburg

Gute Nachrichten aus München

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10.11.2016

Kolping-Diözesanpräses Domvikar Alois Zeller und der Geschäftsführer der Kolping-Stiftung Augsburg Heinrich Lang freuen sich über die Förderzusage, die Staatsminister a.D. Josef Miller als Vorsitzender des Stiftungsvorstand der Bayerischen Landesstiftung überbringt. Mit 530.000 Euro unterstützt die Landesstiftung die Sanierung des Kolpinghauses in Augsburg, damit hier weiterhin junge Menschen in Ausbildung ein Zuhause mit pädagogischer Betreuung finden.

Das Kolpinghaus in Augsburg gehört mit bis zu 250 jugendlichen Bewohnerinnen und Bewohnern (nach der Sanierung des Haupttraktes) zu den größten Judenwohnheimen in Bayerisch-Schwaben. Jugendwohnen sichert die Zukunft beruflicher Bildung, vermittelt soziale Kompetenzen und hilft außerdem bei der Überwindung mangelnder Ausbildungsreife: Bei jedem 3. jungen Menschen trägt das Jugendwohnen maßgeblich zum Ausbildungserfolg bzw. zur Verhinderung eines Ausbildungsabbruchs bei. Jugendwohnheime sind die Rahmenbedingung für die erforderliche Mobilität im Rahmen der Ausbildung. So erklärte Bayerns Arbeitsstaatssekretär Johannes Hintersberger unlängst: "Jugendwohnheime für Auszubildende sind ein wichtiger Bestandteil des erfolgreichen bayerischen Ausbildungssystems.“

Pünktlich zum Schulhalbjahr 2016/2017 ist der Ersatzneubau für das Kolping-Jugendwohnheim in der Jesuitengasse in Augsburg mit 76 Zimmern bezugsfertig. Die neuen Zimmer ersetzten die wegfallenden Plätze im Kolpinghaus Augsburg, das in den kommenden Jahren saniert wird. Durch die geplanten Nasszellen wird es nach der Sanierung einige Plätze weniger im Kolpinghaus geben.

Noch zu Lebzeiten von Adolph Kolping (1813-1865) entstand 1857 im ehemaligen Gasthof „Zur blauen Ente“ in der heutigen Frauentorstraße in Augsburg das erste Wohnheim für wandernde Handwerksgesellen. In der Tradition des Verbandsgründers Kolping bietet die gemeinnützige Kolping-Stiftung Augsburg auch heute noch jungen Menschen in Aus- und Fortbildung Unterkunft, Verpflegung und pädagogische Betreuung.

10.11.2016
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