Diözesanvorstand ruft zur Beteiligung an Volksbegehren auf

CETA im Bundesrat ablehnen!

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27.06.2016

Ablauf Volksbegehren in Bayern

Der Diözesanvorstand des Kolpingwerkes in der Diözese Augsburg hat sich bei seiner Klausur am 17. und 18. Juni 2016 im Kolping-Allgäuhaus in Wertach mit dem Freihandelsabkommen, das die EU mit Kanada verhandelt hat, beschäftigt. Die Abkürzung CETA steht für „Comprehensive Economic and Trade Agreement“, zu Deutsch etwa „Umfassendes Abkommen über Wirtschaft und Handel“. Der Vorstand lehnt das Freihandelsabkommen ab, unterstützt die Aktion "Volksbegehren gegen CETA" und ruft seine Mitglieder auf, sich an der Unterschriftensammlung für das Volksbegehren zu beteiligen bzw. auch dafür Werbung zu machen.

Das Abkommen wurde von Juni 2008 bis Februar 2016 zwischen der EU-Kommission und der kanadischen Bundesregierung verhandelt. Den Auftrag dazu gaben die Regierungen der Mitgliedsstaaten an die Kommission. Bevor das Abkommen in Kraft treten kann, muss es von beiden Vertragspartnern ratifiziert werden. Weil das Abkommen auch Themen berührt, die in der Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten liegen, wie z.B. die Anerkennung von Berufsabschlüssen, muss es in der EU auch von den Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Das bedeutet, dass in Deutschland der Bundestag und auch der Bundesrat zustimmen müssen. Mit dem Volksbegehren soll die bayerische Staatsregierung verpflichtet werden, im Bundesrat gegen CETA zu stimmen. Damit ein Volksbegehren zustande kommt, müssen bis Ende Juli 25.000 Unterschriften gesammelt werden.

10 Gründe gegen CETA

(Quelle: www.volksbegehren-gegen-ceta.de)

1. CETA schafft Sonderrechte für Konzerne

In Kapitel 8 des Abkommens erhalten international tätige Konzerne exklusive Sonderrechte. Es schafft ein bilaterales System von Investitionsgerichten, vor denen sie gegen Kanada, die EU und ihre Mitgliedsstaaten klagen können. Diese Spezialgerichte können entscheiden, ob demokratisch beschlossene Maßnahmen, die die Gewinne der Konzerne schmälern, überhaupt legitim waren – und Staaten zu Milliardensummen Schadensersatz verdonnern.

2. CETA ist ein Paradies für die Industrielobby

Die „Regulatorische Kooperation“, festgeschrieben in Kapitel 21, und einige sektorale Kapitel schaffen diverse transatlantische Kooperationsforen. Dort besprechen Expert/-innen aus den Regierungen die zukünftige Politik. Doch wo Regierungen ohne Journalist/-innen und sogar ohne gewählte Abgeordnete Politik machen, geht Demokratie verloren. Es entsteht ein Paradies für die Industrielobby, die sogar als „stakeholder“ oder „interested parties“ explizit eingeladen ist, mitzureden.

3. CETA gefährdet die öffentliche Daseinsfürsorge

Das Abkommen erhöht den Privatisierungsdruck und macht es schwieriger, Privatisierungen rückgängig zu machen. Eine umfassende Ausnahme für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse findet sich in CETA nicht. Selbst die Wasserversorgung ist nicht ausgenommen. Daher kommt auch die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft, ein Zusammenschluss kommunaler Wasserversorger, zu dem Schluss: „Nein zu diesem Abkommen!“

4. CETA gibt grünes Licht für Gentechnik

In Artikel 25.2 verpflichten sich Kanada und die EU zur Zusammenarbeit bei Zulassungsverfahren für Biotechnologie, Grenzwerten und dem Umgang mit der Freisetzung von nicht-zugelassenen genmanipulierten Organismen. Das Ziel dabei ist ausschließlich die Förderung des Handels und nicht der Schutz von Umwelt und Verbraucher/-innen oder die Eindämmung der Macht weniger Konzerne über den Saatgutmarkt.

5. CETA erhöht den Druck auf die bäuerliche Landwirtschaft

Mit dem Abkommen öffnen die EU und Kanada ihre Märkte für landwirtschaftliche Produkte wie Fleisch und Milch. Das geschieht ganz still im Anhang 2-A durch zollfreie Quoten und Zollsenkungen. Doch die Auswirkungen auf die Landwirtschaft sind groß, denn der Druck, möglichst billig zu produzieren, steigt. Die bäuerliche Landwirtschaft in Bayern wird für den Export auf globale Märkte geopfert.

6. CETA verhindert Umweltschutz

Wenn CETA abgeschlossen wird, werden Fortschritte beim Umwelt- und Verbraucherschutz schwieriger. Ein konkretes Beispiel: Nach den Tricksereien von Monsanto bei der Zulassung des Ackergifts Glyphosat fordert die Umweltbewegung: Wer die Zulassung für eine Chemikalie beantragt, muss seine Daten offenlegen. Doch Artikel 20.30 in CETA würde eine solche Gesetzesänderung unmöglich machen.

7. CETA bringt Fracking und Teersande

Die kanadische Industrie ist besonders stark, wo es besonders dreckig wird: Erdöl aus Teersanden, Fracking oder der Abbau von Buntmetallen mit giftigem Zyanid. Bereits während der Verhandlungen über CETA verbündete sich die kanadische Regierung mit der Ölindustrie, um die EU-Richtlinie über die Qualität von Treibstoffen zu verhindern, damit Europa in Zukunft Treibstoffe aus Teersanden importieren kann. Der Preis dafür: Die Zerstörung ganzer Landschaften und des Klimas.

8. CETA trickst die Arbeitnehmerrechte aus

Während große Konzerne Sonderrechte bekommen, wird sich kein Arbeiter und keine Arbeiterin je auf das Abkommen berufen. Obwohl sich Kapitel 23 mit „Handel und Arbeit“ beschäftigt, enthält CETA nur Minimalstandards. Und während Verstöße gegen das Abkommen ansonsten mit Strafzöllen oder Schadensersatzzahlungen bestraft werden, gibt es für Kapitel 23 einen besonderen Mechanismus: Eine Debatte von Expert/-innen in einer Arbeitsgruppe.

9. CETA ist unfairer Handel

CETA ist ein bilaterales Handelsabkommen zwischen zwei Industriestaaten, das die Interessen der ärmeren Länder nicht beachtet. Zusammen mit TTIP (EU-USA), FIPA (Kanada-China), TPP (Nordamerika-Asien) und einigen Abkommen der EU mit asiatischen Staaten (z. B. Japan, Vietnam, Südkorea und Singapur) entsteht ein Welthandelsregime, das die ausschließt, die schon heute arm sind. Doch wir leben alle in einer Welt: Die Armut und Instabilität in Afrika darf uns in Europa nicht egal sein.

10. CETA nützt der Wirtschaft nichts

Die EU-Kommission, die das Abkommen verhandelt hat, hat es ausrechnen lassen: CETA bringt insgesamt 11,6 Milliarden Euro Wachstum. Für ganz Europa sind das pro Jahr 0,08 % Wachstumsrate. Also fast nichts. Wollen wir dafür unsere Demokratie, Umwelt, Gesundheit und Rechte verkaufen?

Kampagnenstart in München

Am Mittwoch, 13. Juli ab 11:00 Uhr soll das Volksbegehren mit einem Paukenschlag starten. Dann werden alle Unterstützerorganisationen auf den Münchner Marienplatz geladen.

Den Vertretern der Vereine, Verbände und Parteien wird der „Rote Teppich“ ausgerollt, auf dem sie, eingerahmt von den Fahnen ihrer Organisationen, zur Erstzeichnung des Volksbegehrens schreiten.

Damit werden voraussichtlich mehr als 50 Organisation der Bevölkerung  ein ganz starkes Signal senden, nämlich „Wir sind alle dabei“ beim Volksbegehren gegen CETA!

Aktionstag in Augsburg

Am Samstag 16. Juli werden an vielen Plätzen in der Augsburger Innenstadt durch die unterstützenden Organisationen Unterschriften gesammelt.

Konkrete Unterstüztung

Die Unterschriften für den Antrag zum Volksbegehren (1. Schritt) können nur auf den dafür vorgesehenen Formularen geleistet werden. Pro Formular dürfen sich auch nur Personen der gleichen Kommune eintragen. Unterschriftsformulare und Infomaterial können Mitte Juli im Diözesanbüro angefordert werden.

27.06.2016
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