Diözesanversammlung

Als demokratisch verfasster katholischer Sozialverband...

In der Diözesanversammlung sind alle Kolpingsfamilien und Bezirksverbände des Bistums Augsburg vertreten. Die Versammlung ist das höchste beschlussfassende Gremium des Diözesanverbandes. Hier wird die Richtung der Arbeit von Kolping im Bistum Augsburg bestimmt und werden die Verantwortlichen gewählt.

Termin

06.05.23 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Anmeldeschluss

01.05.2023

Ort

Kolpinghaus
Frauentorstraße 29
86152 Augsburg
Wo ist das?zur Website

Zielgruppe

Für Verantwortliche

Bei der Diözesanversammlung 2023 wird der Diözesanvorstand neu gewählt. Die Diözesanversammlung wählt auch die Delegierten für den Bundeshauptausschuss und eine Reserveliste für Delegierte.

Gewählt werden:

  • die / den Diözesanvorsitzende/n,
  • zwei stellvertretende Diözesanvorsitzende,
  • den Diözesanpräses,
  • die Geistliche Leiterin / den Geistlichen Leiter,
  • die fünf Diözesanbeauftragten für die Diözesanfachausschüsse,
  • die / den Regionalbeauftragte/n für die Bezirksverbände Altbayern/Paargau und Würmseegau,
  • die / den Regionalbeauftragte/n für die Bezirksverbände Ostallgäu, Oberallgäu, Unterallgäu und Westallgäu,
  • die / den Regionalbeauftragte/n für die Bezirksverbände Donau-Ries, Mittel-Donau, Günzburg und Donau Iller,
  • die / den Regionalbeauftragte/n für den Bezirksverband Augsburg,
  • die Delegierten des Kolpingwerkes Diözesanverband Augsburg zum Bundeshauptausschuss des Kolpingwerkes Deutschland

Zudem werden die Delegierten und Ersatzdelegierten für den Bundeshauptausschuss gewählt.

Vorschlagsberechtigt sind der Diözesanvorstand, die Vorstände der Kolpingsfamilien und Bezirksverbände und die Diözesanleitung der Kolpingjugend.

Die Wahlausschreibung erfolgt mindestens sechs Wochen (24. März 2023) vor dem Beginn mit der Einladung und Tagesordnung.

Inhaltliches Thema

Der Diözesanvorstand hat entschieden, dass es einen inhaltichen Teil zur Forderung des Kolpingwerkes Landesverband Bayern "Absenkung des Wahlalters in Bayern auf 16 Jahre" gibt.

Programm für Kinder

„Ich würde ja gerne zur Diözesanversammlung gehen, aber wer betreut dann meine Kinder?“ Bring Deine Kinder doch mit! Die AG Kinderstufe der Kolpingjugend wird vormittags mit den schulpflichtigen Kindern Spiele machen. Nach dem gemeinsamen Gottesdienst und Mittagessen bieten wir eine auf Kinder ausgerichtete Führung an. Bitte bei der Anmeldung Name und Alter der Kinder angeben.

Gipfeltreffen der Kolpingjugend

Gipfeltreffen – wer kennt das nicht, die wichtigen Vertreter*innen einer Partei, Gewerkschaft oder eines Konzerns treffen sich, um über aktuelle Themen in Austausch zu kommen und in einem entspannten Rahmen die Gemeinschaft zu genießen. Beim Gipfeltreffen der Kolpingjugend Augsburg am Vorabend zur Diözesanversammlung (5. Mai 2023, ab 18:00 Uhr) wird der Austausch aber ordentlich aufgepeppt, mit witzigen Spielen und kurzweiligen Aktionen. Danach darf natürlich die Party in der Blauen Ente – der beliebten Location für einen schönen Abend – nicht fehlen. Für die Teilnehmenden gibt es die Möglichkeit zur Übernachtung im Kolpinghaus.

Weitere Informationen und Anmeldung: www.kolpingjugend-augsburg.de/gipfeltreffen

Programm für Kinder

Für Kinder ab dem Schulalter gibt es während der Diözesanversammlung ein Begleitprogramm.

Was ist der Bundeshauptausschuss?

Der Bundeshauptausschuss ist das zwischen den Bundesversammlungen tagende Beschluss-, Kontroll-, Kooperations- und Koordinationsorgan.

Er berät das Kolpingwerk Deutschland und seine Einrichtungen in allen wichtigen Fragen.

Dem Bundeshauptausschuss gehören mit Sitz und Stimmean: die stimmberechtigten Mitglieder des Bundesvorstandes, aus jedem Diözesanverband drei Delegierte, je volle 10.000 Mitglieder im Bereich des Diözesanverbandes eine weitere Delegierte / ein weiterer Delegierter, je drei Delegierte für die Landesverbände / Regionen, der Generalpräses, der/die Generalsekretär/in und der/die Geschäftsführer/in des Internationalen Kolpingwerkes. Stichtag für die Anzahl der Delegierten nach Mitgliedszahlen ist der 31. Dezember des Vorjahres.

Für die Wahl der Delegierten gilt § 9 der Wahlordnung der Bundesversammlung entsprechend. Vorschlagsberechtigt für die Kandidatinnen / Kandidaten sind der Diözesanvorstand, die Vorstände der Kolpingsfamilien, die Vorstände der regionalen Gliederungen (in Augsburg die Bezirksvorstände), die Diözesankonferenz sowie die Diözesanleitung der Kolpingjugend des jeweiligen Diözesanverbandes. Zusätzlich zu den Delegierten soll eine Reserveliste für Delegierte gewählt werden. Aus der Reserveliste sind Delegierte nachzubesetzen, wenn und soweit Delegierte beim Bundeshauptausschuss verhindert sind. Für die Wahl der Reserveliste gelten die Regeln über die Wahl der Delegierten entsprechend. Sollte die Reserveliste erschöpft sein oder wurde keine Reserveliste gewählt, kann die Diözesanversammlung Delegierte nachwählen. Mit 2/3-Mehrheit kann die Diözesanversammlung beschließen, die Wahl der Delegiertenund der Reserveliste für den Bundeshauptausschuss an den Diözesanvorstand zu delegieren.

Die Amtszeit der Delegierten beträgt zwei Jahre. Der Bundeshauptausschuss tagt mindestens einmal jährlich – in den Jahren, in denen eine ordentliche Bundesversammlung stattfindet, vor der Bundesversammlung.

Per E-Mail:

Per Telefon:
+49 821 3443 134

Per Fax:
+49 821 3443 172

Schriftlich:
Kolpingwerk Diözesanverband Augsburg
Frauentorstraße 29
86152 Augsburg