Transatlantisches Freihandelsabkommen im Fokus der Kritik

Stellungnahme zu TTIP

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24.08.2015

Seit Juli 2013 werden die genauen Vertragsbedingungen des Transatlantischen Freihandelsabkommen (offiziell: Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft; englisch Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP), ausgehandelt. Das Freihandels- und Investitionsschutzabkommen hat die Form eines völkerrechtlichen Vertrags zwischen der Europäischen Union und den USA und wird vielfach als intransparent kritisiert. Der Diözesanvorstand des Kolpingwerkes Diözesanverband Würzburg hat sich intensiv mit den bekannten Details und dem Verfahren beschäftigt und eine Stellungnahme erarbeitet. Der Augsburger Diözesanvorstand hat beschlossen, sich dieser Erklärung anzuschließen.

Stellungnahme des Diözesanvorstandes des Kolpingwerk Diözesanverband Würzburg zu den derzeit laufenden Verhandlungen über das Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade und Investment Partnership)

Der Diözesanvorstand des Kolpingwerk Diözesanverband Würzburg lehnt die geplanten Freihandelsabkommen in Ihrer jetzigen Fassung (soweit bekannt) ab. Wir fordern alle Mitglieder auf, sich über diese wichtige, uns alle betreffende Entscheidung zu informieren und sich auf politischer Ebene für eine Verbesserung oder Ablehnung einzusetzen.
Hauptkritikpunkte aus unserer Sicht sind:

1. Für das Kolpingwerk stehen immer der Mensch, seine Gesundheit und das Einhalten eines sozialen Mindeststandards im Mittelpunkt. Die wirtschaftliche Entwicklung ist erstrebenswert, muss aber auch immer Mittel zum Zweck sein. In diesem Sinn muss Freihandel enden, wenn es darum geht, durch politische Entscheidungen und Gesetze die Rechte der Schwachen zu sichern. Dies kann sowohl individuelle Rechte von Bürgern (z.B. Arbeits- und Gesundheitsschutz) betreffen, aber auch z.B. den Schutz der heimischen Agrarwirtschaft (insbesondere für Entwicklungsländer) vor Billigimporten.

2. Alle Teile des Abkommens müssen demokratisch legitimiert und demokratisch überwacht und fortentwickelt werden. Insbesondere das Prinzip der Negativliste darf so nicht gelten, da bei diesem Ansatz alle Bereiche von den Liberalisierungsverpflichtungen des Abkommens erfasst werden, die nicht ausdrücklich ausgenommen sind und somit auch zukünftige Erfindungen und Verfahren primär frei und nur noch schwer beschränkbar sind.

3. Es muss nach wie vor gelten: „Alle Macht geht vom Volke aus" – das bedeutet, dass ein durch ein demokratisch legitimiertes Parlament verabschiedendes Gesetz immer über den Vereinbarungen der Wirtschaft steht – und nicht umgekehrt.

4. Die Einführung eines nicht demokratisch legitimierten „Schiedsgerichtes" ist für uns nicht nachvollziehbar. Wir gehen davon aus, dass es sich bei den Vertragspartnern um demokratisch gefestigte Staaten handelt. Zwischen diesen, mit Verweis auf gute Erfahrungen bei Verträgen mit Entwicklungsländern, eine „überdemokratische" Ebene zu installieren, halten wir für vollkommen überflüssig.

5. Einer Harmonisierung von Vorschriften, Prüf- und Messverfahren sehen wir positiv, diese muss jedoch nicht mit den anderen Punkten gekoppelt sein.

24.08.2015
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