ACA Schwaben beschäftigt sich mit Reform der Sozialwahlen

Bundestag ist am Zug

zurück

08.07.2019

Von links: Peter Ziegler (KAB), Robert Hitzelberger (Kolping), Eugen Hähnel (EAG) und Wolfgang Becker

Wolfgang Becker, der Leiter der Geschäftsstelle der Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen, diskutierte am 5. Juli 2019 im Kolpinghaus in Augsburg mit Mandatsträgern aus der Sozialen Selbstverwaltung über den 10-Punkte-Reformkatalog zur Sozialwahl. Die ehrenamtlichen Renten-Versichertenberater, Mitglieder aus Vorstand und Verwaltungsrat der Deutschen Rentenversicherung Schwaben, aus den Direktionsbeiräten der AOK und aus den Vertreterversammlungen von gesetzlichen Unfallversicherungen waren sich mit Becker einig, dass der Bundestag rechtzeitig vor der nächsten Wahl 2023 für die Umsetzung sorgen muss.

Peter Ziegler, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft christlicher Arbeitnehmerorganisationen (ACA) Schwaben, verwies eingangs auf die 2017 zum ersten Mal seit 30 Jahren gestiegene Wahlbeteiligung. 15,5 Millionen Stimmen wurden bei den 10 Versicherungsträgern abgegeben, bei denen eine Wahlhandlung stattfand. Bei 160 gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherungen wurden die ehrenamtlichen Versichertenparlamente neu besetzt.

Rita Pawelski, die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen, und ihr Stellvertreter Klaus Wiesehügel haben mit dem Schlussbericht zur Wahl 2017 einen 10-Punkte-Plan zur Reform der Sozialwahl vorgelegt. Wolfgang Becker war extra aus Berlin angereist, um den schwäbischen Selbstverwaltern die Hintergründe und Inhalte der Reformideen vorzustellen.

Viele der Forderungen der Bundeswahlbeauftragten werden von der ACA Schwaben und somit auch von den drei Trägerverbänden Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB), Evangelischer Arbeitsgemeinschaft für soziale Fragen (EAG) und Kolpingwerk unterstützt, so Ziegler. Die Einführung der Möglichkeit zur Onlinewahl, ein definiertes Verfahren der Listenerstellung, ein Mindestquorum von Frauen und die Bestellung eines „Bundesbeauftragten für Sozialversicherungswahlen und die soziale Selbstverwaltung“ sind auch für die ACA zukunftsweisende Schritte, die der Gesetzgeber angehen soll.

Aus den Ausführungen Becker`s war das Ziel, dass bei mehr Versicherungsträgern Wahlen stattfinden, klar herzauszuhören. Nicht in Frage gestellt wird im 10-Punkte-Plan die gesetzlich verankerte und seit vielen Jahrzehnten positiv geübte sogenannte „Friedenswahl“ (wenn nur eine Liste zur Wahl eingereicht wird ist diese ohne Wahlhandlung gewählt).

Einige Forderungen des Reformkatalogs werden von der ACA abgelehnt. Zum Beispiel sieht die ACA, sollte die Anzahl der einzureichenden Stützunterschriften verringert werden, die Gefahr, dass Organisationen in den Kranken-, Unfall- und Rentenversicherungen mitreden, die keine ausreichende Verankerung in der Gesellschaft haben. Ebenfalls möchte die ACA daran festhalten, dass bei den Rentenversicherungen immer nur diejenigen Personen Stützunterschriften leisten dürfen, die beim jeweiligen Träger auch versichert sind. Auch ein Verbot von Listenzusammenlegungen nach der Einreichung lehnt die ACA ab.

Aber auch Fragen gab es von den Engagierten in den Sozialversicherungen. Könnte es Projekte zur Aktivierung und Motivierung von Frauen für ein Mandat in der Sozialen Selbstverwaltung geben? Wer trägt die entstehenden Kosten für die Wahlen, wenn mehr Wahlhandlungen stattfinden? Wie konkret könnte eine Umsetzung aussehen, wenn alle Bewerber den Namen des Versicherungsträgers in ihre Listenbezeichnung aufnehmen können?

Kolping-Diözesanpräses Alois Zeller hat die Teilnehmer am Beginn mit einem Geistlichen Wort unter dem Titel „Auf die Vision kommt’s an“ eingestimmt. „Ich baue mit am Reich Gottes, leiste meinen Beitrag in der Gemeinschaft der Glaubenden. Ich wirke mit am Schöpfungsauftrag Gottes und präge das Gesicht der Welt mit“, sagte Zeller im Blick auf das Engagement der ehrenamtlichen in der sozialen Selbstverwaltung.

08.07.2019
zurück