Faires Frühstück in Augsburg zu umstrittenen Freihandelsabkommen mit Kanada und USA

CETA/TTIP – Chance oder Gefahr

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04.12.2016

Karl Schneider, Leiter des diözesanen Fachausschusses „Gesellschaft im Wandel“ und Franz Mayer, Leiter des diözesanen Fachausschusses „Verantwortung für die Eine Welt“, haben im Vorfelde des fairen Frühstückes am Samstag, 26.11.2016 im Kolpinghaus in Augsburg zum Thema „CETA/TTIP – Chance oder Gefahr“ mit den Referenten die Inhalte auf die volkswirtschaftlichen Aspekte und die Auswirkungen für die Verbraucher eingegrenzt. Prof. Dr. Gerald H. Mann, Gesamtstudienleiter FOM Hochschule München, und Stefan Klinkert von Greenpeace Stuttgart informierten die 32 Gäste über Inhalte und Probleme der beiden Freihandelsabkommen und standen für Fragen und die Diskussion zur Verfügung.

Prof. Dr. Mann referierte über die Frage, wie Wohlstand entsteht, über Formen der Arbeitsteilung, über die Entwicklung des Welthandels, erklärte, was CETA und TTIP ist und welche Probleme die beiden Abkommen haben. Zudem ging er auf die Frage ein, ob CETA TTIP überflüssig macht. Prof. Dr. Mann brachte das vermeintlich „staubtrockene Thema“ gut verständlich und mitunter mit einem Schmunzeln herüber. Weil durch die Präsidentschaftswahlen und wegen der neuen Administration in den USA nicht klar ist, ob TTIP überhaupt zu Stande kommen wird, lag der Schwerpunkt beider Ausführungen auf CETA.

Stefan Klinkert informierte in seinem Vortrag über den aktuellen Stand der beiden Abkommen. Verbraucherschutz, Schiedsgerichte und regulatorische Kooperation nannte er als Gefahren. Gerade für den Lebensmittelsektor sind schwer einschätzbare Auswirkungen auf Importe von Lebensmitteln (ggf. genveränderte Getreidesorten die pur oder als Futtermittel verwendet werden, Klontiere usw.) nicht ausgeschlossen.

Auch wenn einige Kritikpunkte bereits Eingang in das CETA-Dokument gefunden haben, waren sich die beiden Referenten in manchen Punkten ihrer Kritik einig. Vor allem die Form der Schiedsgerichte, die keine ordentlichen Gerichte in unserem deutschen demokratischen Verständnis sind, steht in der Kritik. Auch die weitreichenden Kompetenzen des geplanten CETA-Ausschusses, der ohne Zustimmung eines Parlamentes verbindliche Entscheidungen in der Fortentwicklung des Vertragswerkes treffen kann, wurden von Klinkert abgelehnt.

Für das vollständige Inkrafttreten von CETA müssen die Parlamente aller 25 EU-Staaten zustimmen. In Deutschland ist noch unklar, ob der Bundesrat (Ländervertretung) zustimmen muss. Da bestünde noch Einfluss auf Ablehnung von CETA durch einen Volksentscheid, der die bayerische Landesvertretung im Bundesrat zur Ablehnung zwingt. Das Kolpingwerk Diözesanverband Augsburg hatte sich bereits im Oktober 2016 an einer bayernweiten Unterschriftenaktion zu diesem Thema beteiligt.

04.12.2016
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