1.700 Jahre arbeitsfreier Sonntag

Der freie Sonntag feiert Geburtstag

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06.02.2021

„Alle Richter, die städtische Bevölkerung und alle Gewerbe sollen am verehrungswürdigen Tag der Sonne ruhen. Die Bauern sollen frei und ungehindert die Felder bestellen..., damit nicht die Gunst der Gelegenheit, die durch himmlische Vorsehung gegeben ist, verpasst werde“, heißt es in dem Erlass, den Kaiser Konstantin (306 bis 337 römischer Kaiser) im März 321 dem Stadtpräfekten von Rom übergab. Vor 1.700 Jahren hat Konstantin der Große damit zum ersten Mal in der Geschichte den arbeitsfreien Sonntag unter staatlichen Schutz gestellt.

Am ersten Tag der Woche, an dem Jesus Christus von den Toten auferstanden ist, trafen sich seine Anhänger von Anfang an, um gemeinsam das Brot zu brechen (vgl.: Apostelgeschichte 20,7). Zugleich berufen sich die Christen auf die Tradition des Sabbats im Alten Testament: „Sechs Tage darfst du schaffen und all deine Arbeit tun“, steht dort geschrieben. „Der siebte Tag ist ein Ruhetag, dem Herrn, deinem Gott, geweiht. An ihm darfst du keine Arbeit tun…“ (5 Moses / Deuteronomium 5,13 14). Die Bezeichnung „Sonntag“ haben die Christen von der antiken Planetenwoche übernommen. Nicht mehr der Sonnengott, sondern Christus das „wahre Licht“ und die „Sonne des Heils“ war für sie damit gemeint. Das Edikt Konstantins, das er in einer Zeit erließ, in der er sich selbst noch nicht zum Christentum bekannte, war auch durch den weit verbreiteten Sonnenkult motiviert. Zu dieser Zeit und noch viele Jahrhunderte war der Sonntag kein arbeitsfreier Tag.

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland übernimmt in Artikel 140 mehrere Artikel aus der Weimarer Verfassung von 1919. „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt“, sagt das Gesetz.

2018 hat der Bundeshauptausschuss des Kolpingwerkes Deutschland in den Leitlinien „Wir gestalten Arbeitswelt mit“ festgehalten: „Unsere Gesellschaft und besonders unsere Familien brauchen den freien Sonntag als Tag der Ruhe und Erholung. Jedoch steigt stetig die Zahl derjenigen, die an Sonntagen arbeiten müssen. Gerade in einer Zeit zunehmender Belastungen im Arbeitsalltag ist aber der arbeitsfreie Sonntag ‐ der für uns als Christen zudem als Tag des Herrn eine besondere Bedeutung hat ‐ unerlässlich.“ Die Delegierten aus ganz Deutschland berufen sich dabei auf das Leitbild des Kolpingwerkes Deutschland, wo in Ziffer 78 formuliert ist: „Kolping tritt für den Sonntag als Tag der Erholung, der Gemeinschaft, der Kultur und des religiösen Lebens ein.“ Das Gremium des deutschen Kolping-Nationalverbandes fordert daher: „Sonntagsarbeit ist nur dann zurechtfertigen, wenn sie im öffentlichen oder sozialen Interesse notwendig ist oder der Sonntagskultur dient.“

 

„Der alltägliche Mensch
muss bisweilen dem Alltäglichen aus dem Wege gehen,
damit er für das Alltägliche
endlich wieder offenen Sinn und Verstand empfängt.“

Adolph Kolping

 

 

Jubiläumsfeier

Am Mittwoch, den 3. März, von 11:00 bis 13:00 Uhr, lädt die Allianz für den freien Sonntag online zur Veranstaltung "1.700 Jahre freier Sonntag" ein. Das Jubiläum kann im Livestream öffentlich und kostenlos auf allianz-fuer-den-freien-sonntag.de/jubilaeum verfolgt werden. Festredner sind Heribert Prantl, Kolumnist der Süddeutschen Zeitung, und Rechtsanwalt Friedrich Kühn, der Grundsatzurteile zum Schutz des freien Sonntags erstritten hat. Prominente Videobotschaften aus Politik, Gewerkschaften, Kirchen und Kultur werden erwartet. Die Veranstaltung wird von der Schauspielerin und Regisseurin Anja Panse moderiert.

Auf der Seite der "Allianz für den freien Sonntag" gibt es auch Gottesdienstvorlagen, ein Logo und Aktionsmaterialien.

Liederwettbewerb 2021

Das Jubiläum „1.700 Jahre Sonntag als wöchentlicher Feiertag“ ist für das Deutsche Liturgische Institut, Trier, und das Gottesdienst-Institut der ELKB Anlass, einen Kompositionswettbewerb (Musik und Text) auszuschreiben. Vor dem Hintergrund des Sonntags-Jubiläums soll ein Lied geschaffen werden, dessen Inhalt im weiteren Sinne um die Theologie des Sonntags – als Tag der Auferstehung Christi – kreist. Zudem soll die Relevanz des Sonntags für den Menschen von heute aufscheinen. Erwartet werden zeitgemäße Kompositionen für den Gemeindegesang – gegebenenfalls mit Chor bzw. Kantor/in. Der Einsendeschluss ist der 30. April 2021.

 

 

Bild von Alina Jordan auf Pixabay
06.02.2021
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