Kolpingsfamilie Gersthofen informiert über Vorsorgevollmacht

Vortrag: Vorsorge aber richtig

zurück

18.03.2023

Alle volljährigen Menschen sollten Bescheid wissen über Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter und die entsprechenden Formulare ausgefüllt haben - und zwar die aktuell gültigen. Eltern oder nahe Angehörige können damit für jemanden z. B. im Krankenhaus, im Betreuten Wohnen oder Seniorenheim eine Entscheidung treffen. Im kostenlos zur Verfügung gestellten Saal des Bayerischen Roten Kreuzes in Gersthofen informierte Silvia Wenger von der Betreuungsstelle des Landratsamtes am 14. März 2023 praxisnah die Teilnehmenden.

Kolping-Mitglieder und Gäste erfuhren anhand von Praxis-Beispielen, „wann Andere für mich entscheiden müssen“. Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten, Heim-, Behörden- oder Post-Angelegenheiten lassen sich damit im eigenen Sinne festlegen und Verwandte oder Betreuer/Bevollmächtigte einsetzen. Den Hausarzt oder die Palliativ-Station kann man einbeziehen und dort Kopien hinterlegen.

Besonders begrüßte Wenger das Kolping- Mitglied Rupprecht Straub, der viele Jahrzehnte als gerichtlich bestellter Ehrenamts-Betreuer in diesem Bereich tätig war. „Immer wieder konnte ich für Betreute Nachteile vermeiden“, betonte Straub. Rege fragten Anwesende die Fachfrau nach Details.

In Schreibwarengeschäften, Buchläden ist beim Kauf der Formulare auf die neueste Version mit aktuellem Recht ab 01.01.2023 zu achten.

Bild: Heinz Schaaf; Text: Dagmar Benz
18.03.2023
zurück