Oberstes Gremium wird neu gewählt

Rechtliche Grundlagen für die Wahl
Die Handwerksordnung ist das Grundgesetz für das deutsche Handwerk und die handwerkliche Selbstverwaltung. Mit der Handwerksordnung wurde eine einheitliche gesetzliche Grundlage für das Handwerk geschaffen. In der Handwerksordnung sind v.a. grundsätzliche Fragen der handwerklichen Berufsausübung, Berufsbildung und Organisation geregelt.
Für jede Handwerkskammer ist von der obersten Landesbehörde eine Satzung zu erlassen. Die Satzung regelt die innere Struktur der Handwerkskammer. Über eine Änderung der Satzung beschließt die Vollversammlung; der Beschluss bedarf der Genehmigung durch das bayerische Wirtschaftsministerium.
Der Wahltermin wurde in der Vollversammlung am 29. Juni 2023 auf den 13. Mai 2024 festgelegt.
Barbara Schretter, Regierungspräsidentin von Schwaben, hat die Wahlleitung übernommen.
Suche nach Personen, die bereit sind zu kandidieren.
Wählbar zum Vertreter der Arbeitnehmer in der Vollversammlung sind die Gesellinnen, Gesellen und Arbeitnehmer*innen mit abgeschlossener Berufsausbildung, sofern sie am Tag der Wahl volljährig sind und in einem Handwerksbetrieb oder einem handwerksähnlichen Betrieb im Bezirk der Handwerkskammer beschäftigt sind.
Interessierte Personen, die bereit für eine Kandiatur sind, können sich gerne im Diözesanbüro melden.
Anmeldung
Per E-Mail:
Per Telefon:
+49 821 3443 134
Per Fax:
+49 821 3443 172
Schriftlich:
Kolpingwerk Diözesanverband Augsburg
Frauentorstraße 29
86152 Augsburg