Absenkung des Wahlalters

Bei der digitalen Landesversammlung des Kolpingwerkes in Bayern am 10. November 2020 haben sich die Delegierten auf Antrag vom Diözesanverband München und Freising mit dem Thema "Absenkung des Wahlalters bei den Kommunalwahlen in Bayern" beschäftigt. Mit großer Mehrheit hat das höchste beschlussfassende Gremium von Kolping in Bayern die Einsetzung einer Arbeitsgruppe beschlossen. Die ehrenamtlichen Mitglieder der "AG Wahlalter" wurden beauftragt, eine Strategie für das weitere Vorgehen sowie einen Zeitplan zu entwickeln.

Die Landesversammlung am 7. Mai 2022 in Augsburg hat beschlossen, auch vor einem Volksentscheid nicht Halt zu machen! Um die Einflussnahme auf die bayerische Politik zu verstärken, werden nun auch Bündnispartner gesucht. Gemeinsam mit diesen wird nachdrücklich auf die maßgeblichen demokratischen politischen Kräfte hingewirkt, um eine baldmögliche Herabsetzung des Wahlalters bei Kommunalwahlen in Bayern auf 16 Jahre zu erreichen.

Der Landesausschuss des Kolpingwerkes in Bayern hat am 16. März 2023 entschieden, die Forderung auf Absenkung des Wahlalters für das aktive Wahlrecht auf alle bayerischen Wahlen auszuweiten. Die Delegierten haben zudem mehrheitlich für die Unterstützung der Aktion "Vote 16" gestimmt. Die Initative will über ein Volksbegehren einen Volksentscheid zur Verfassungsänderung erreichen.

"Wir, das Kolpingwerk Landesverband Bayern, und damit auch die bayerische Kolpingjugend, sind der festen Überzeugung, dass die jungen Menschen bereit und in der Lage sind, Mitverantwortung für ihre Mitwelt zu übernehmen.

Deshalb fordern wir den Bayerischen Landtag auf, endlich den gesetzlichen Rahmen zu schaffen, um jungen Menschen die Möglichkeit zur Verantwortungsübernahme zu geben."

 

Vorwort Argumentationshilfe des Kolpingwerkes Bayern zum Thema: "Herabsetzung des aktiven Wahlalters auf 16 bei den Kommunalwahlen in Bayern"