Sozialwahlen 2023

2023 finden die nächsten Wahlen zur Selbstverwaltung in den Sozialversicherungsträgern statt. Es ist nach Europawahl und Bundestagswahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Am 30.09.2021 wurden die bisherigen Bundeswahlbeauftragten für die Sozialwahlen wegen Ablauf der Amtszeit (nicht abhängig von der Bundestagswahl) vom Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil verabschiedet: Rita Pawelski und ihr Stellvertreter Klaus Wiesehügel. Neu in das Amt ab 01.10.2021 sind eingesetzt: Peter Weiß und seine Stellvertreterin Daniela Kolbe. Die ACA Schwaben versucht Daniela Kolbe als Referentin für die im Sommer 2022 stattfindende Delegiertenversammlung zu gewinnen. Bei der Veranstaltung der Amtsübergaben wurde erneut von allen Seiten die Wichtigkeit aber auch Notwendigkeit der Sozialversicherungswahlen hervorgehoben. „Die Selbstverwaltung heißt: Demokratie leben“, so die parlamentarische Staatssekretärin im BMAS Kerstin Griese. Peter Ziegler, Vorsitzender der ACA Schwaben, nahm an der Veranstaltung persönlich teil und Karl Schneider, Vorstandsmitglied der ACA Schwaben, im Livestream.
Als Nachfolgerin von Daniela Kolbe als stellvertretende Bundeswahlbeauftragte wurde zum 11. Februar Doris Barnett durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestellt.
Kandidatin oder Kandidat werden
Sollten Sie Interesse haben, bei einem der Sozialversicherungsträger zu kandidieren, dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung!
Aufgrund der Transparenzvorgaben des neuen Gesetzes zur sozialen Selbstverwaltung ist es notwendig, dass sich alle Personen, die zu einer Kandidatur bereit sind, über das Bewerbungstool www.aca-bund.de anmelden.
Bei den folgenden bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern reicht die ACA Wahllisten ein:
Rentenversicherung
• Deutsche Rentenversicherung Bund
Krankenkassen
• Barmer – GEK
• DAK – Gesundheit
• Bundesinnungskrankenkasse Gesundheit (BIG)
• IKK classic
Berufsgenossenschaften
• Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
• Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdient und Wohlfahrtspflege (BGW)
• Bau Berufsgenossenschaft (Bau – BG)
• Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
• Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Auf Landesebene in Bayern engagiert sich die ACA in den entsprechenden Organen und Gremien der regionalen Rentenversicherungsträger (Deutsche Rentenversicherung Schwaben, Bayern Süd, Nordbayern) und der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK Bayern).
Wahlkalender
31.12.2021: Stichtag für das Unterschriftenquorum
03.01.2022: Spätester Eingang der Anträge auf Feststellung der allgemeinen Vorschlagsberechtigung durch den Bundeswahlbeauftragten
31.01.2022: Entscheidung des Bundeswahlbeauftragten über Anträge auf Feststellung der allgemeinen Vorschlagsberechtigung
01.02.2022: Bestellung der Wahlausschüsse durch die Versicherungsträger
Anfang Februar: Veröffentlichung der Namen der Arbeitnehmervereinigungen deren allgemeine Vorschlagsberechtigung durch den Bundeswahlbeauftragten festgestellt wurde im Bundesanzeiger
28.02.2022: Einreichung der Anträge auf Feststellung auf Vorschlagsberechtigung durch den Wahlausschuss der Versicherungsträger
01.04.2022: Wahlausschreibung des Bundeswahlbeauftragten
18.10.2022: Frühester Zeitpunkt des Eingangs von Vorschlagslisten beim zuständigen Wahlausschuss
Innerhalb von 14 Tagen: Die/der Vorsitzende des zuständigen Wahlausschusses teilt der Listenvertreterin / dem Listenvertreter Zweifel und Beanstandungen mit
17.11.2022: Letzter Tag für die Einreichung von Vorschlagslisten
17.11.2022: Letzter Tag für die Abgabe der Erklärung zur Listenzusammenlegung
21.12.2022: Letzter Tag für die Beseitigung von Zweifeln und Mängel der Vorschlagslisten
Voraussichtl. Ende 2022 / Anfang 2023: Stichtag/Stichtage für das aktive Wahlrecht
13.02.2023: Findet keine Wahlhandlung statt, gibt der Wahlausschuss das Wahlergebnis öffentlich bekannt und verkündet, dass und weshalb keine Wahlhandlung stattfindet
11.04. – 24.04.2023: Wahlbekanntmachung durch die Versicherungsträger
11.04. - 11.05. 2023: Aushändigung oder Übermittlung der Wahlunterlagen
11.05.2023: Versicherungsträger müssen den Trägern der Vorschlagslisten die Möglichkeit zur Darstellung einräumen
31.05.2023: Wahltag
01.06.2023: Frühester Termin für die Auswertung der abgegebenen Stimmen
31.10.2023: Letzter Termin für die Durchführung der ersten Sitzung der Vertreterversammlung bzw. des Verwaltungsrates
- Wahl der Versichertenältesten und der Vertrauenspersonen
- Feststellung mit anschließender Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss
Online-Wahlen
Es beteiligen sich an den Online-Wahlen alle Ersatzkassen:
- DAK-Gesundheit
- Techniker Krankenkasse (TK)
- Barmer Ersatzkasse
- Handelskrankenkasse (hkk)
- Kaufmännische Krankenkasse (KKH)
- Hanseatische Krankenkasse (HEK)
und die AOK Hessen
Die AOK Bayern beteiligt sich nicht an den Onlinewahlen.
Kontakt
Kolpingwerk Diözesanverband Augsburg
Frauentorstraße 29
86152 Augsburg
Telefon: +49 821 3443 134