Schulungen
Prävention lebt vom Wissen und der Aufmerksamkeit aller Mitarbeitenden - egal ob ehrenamtlich oder hauptamtlich. Deshalb gehören Präventionsschulungen zu den wichtigsten Bausteinen unseres Institutionellen Schutzkonzepts. Sie vermitteln Grundlagen zum Schutz vor Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt und stärken die Handlungssicherheit im Umgang mit schwierigen Situationen.
Je nach Art der Tätigkeit und der übernommenen Verantwortung sind unterschiedliche Schulungsformate vorgesehen.
Welche Schulung benötige ich?
Tätigkeit | Schulung |
Ehrenamtliche ohne Leitungsverantwortung | Sensibilisierungsschulung (3 Stunden) |
Ehrenamtliche mit Leitungsverantwortung (z.B. Vorstandsmitglieder, Leitungen von Arbeits- und Projektgruppen, Kommissionsleitungen) | Basisschulung (6 Stunden) |
Hauptberufliche ohne direkten Kontakt zu Schutzbefohlenen | Sensibilisierungsschulung (3 Stunden) |
Hauptberufliche mit regelmäßigem Kontakt zu Schutzbefohlenen | Basisschulung (6 Stunden) |
Hauptberufliche mit intensivem Kontakt sowie Leitungs-, pastoraler oder pädagogischer Verantwortung | Komplexschulung (Basisschulung + 6 Stunden vertiefende Inhalte) |
Wann muss die Schulung erfolgen?
Die erste Präventionsschulung erfolgt spätestens innerhalb der ersten sechs Monate nach Aufnahme der Tätigkeit oder vor der ersten Veranstaltung. Bereits absolvierte Schulungen werden anerkannt, sofern sie nicht älter als fünf Jahre sind.
Eine Auffrischung in einem Mindestumfang von drei Stunden ist alle fünf Jahre vorgesehen, für Mitarbeitende mit intensiven Kontakt ist eine Vertiefung von sechs Stunden verpflichtend.
Kontakt
Christian Michl Jugendreferent
Telefon: 0821 / 34 43 136